Nebenkostencheck

Nebenkostenabrechnung prüfen
Fehler finden — Geld zurückbekommen.

Lade deine Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) hoch — die KI prüft jede Position auf Zulässigkeit nach der Betriebskostenverordnung und erstellt bei Bedarf einen fertigen Widerspruchsbrief.

Abrechnung jetzt prüfen

Kostenlos · Mit kostenlosem Konto · DSGVO-konform

Beispiel

So sieht ein Prüfergebnis aus

Verwaltungskosten — nicht umlagefähig (§ 1 BetrKV)
Bankgebühren — nicht umlagefähig (§ 1 BetrKV)
Fristprüfung: 12-Monatsfrist eingehalten

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung — kein echtes Ergebnis.

So funktioniert's

01
Abrechnung hochladen

PDF oder Foto deiner Nebenkostenabrechnung hochladen — fertig.

02
KI analysiert

Alle Positionen werden automatisch auf Zulässigkeit nach BetrKV geprüft.

03
Ergebnis erhalten

Detaillierter Bericht mit unzulässigen Kosten und fertigem Widerspruchsbrief.

Was Mietlex prüft

Vollständige Positionsprüfung

Jede einzelne Position wird nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geprüft — nicht umlagefähige Kosten werden markiert.

Automatischer Widerspruchsbrief

Bei Fehlern erstellt Mietlex sofort einen rechtssicheren Widerspruchsbrief zur direkten Nutzung.

Fristprüfung

Automatische Prüfung, ob der Vermieter die gesetzliche 12-Monatsfrist (§ 556 BGB) eingehalten hat.

DSGVO-konform

Hochgeladene Dokumente und dein Analyseergebnis werden verschlüsselt gespeichert — auf Anfrage jederzeit löschbar.

Diese Kosten darf der Vermieter nicht umlegen

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet abschließend, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind. Alles außerhalb dieser Liste — sowie zwei ausdrücklich ausgeschlossene Kostenarten — darf nicht auf dich abgewälzt werden.

Verwaltungskosten

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich keine Betriebskosten — z. B. Personal- und Sachkosten der Hausverwaltung.

Instandhaltung und Instandsetzung

Reparaturen und Ausbesserungen sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.

Bankgebühren und Kontoführung

Gehören zu keiner der 17 in § 2 BetrKV abschließend aufgezählten Betriebskostenarten.

Mietausfallwagnis und Leerstand

Das wirtschaftliche Risiko leerstehender Einheiten trägt der Vermieter, nicht die verbleibenden Mieter.

Rechtsverfolgungskosten

Anwalts- oder Gerichtskosten, etwa zur Durchsetzung von Forderungen gegen Mieter, sind keine Betriebskosten.

Erstanschaffungskosten

Neue Mülltonnen, neue technische Anlagen oder Erstausstattung sind Investition, nicht laufender Betrieb.

Verwaltergehalt

Die Vergütung der Hausverwaltung fällt unter die nicht umlagefähigen Verwaltungskosten.

Erstellung der Abrechnung

Die Kosten, die Abrechnung selbst zu erstellen, sind eine Verwaltungstätigkeit des Vermieters.

Portokosten für den Versand

Porto für den Versand der Abrechnung zählt ebenfalls zu den Verwaltungskosten.

Instandhaltungsrücklage

Rücklagenbildung für künftige Reparaturen ist keine tatsächlich angefallene Betriebskostenposition.

Häufige Fragen

Die Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung) ist die jährliche Aufstellung der Nebenkosten, die dein Vermieter dir schickt. Sie zeigt, was tatsächlich angefallen ist und verrechnet es mit deinen Vorauszahlungen. Viele Abrechnungen enthalten jedoch Fehler oder unzulässige Positionen.

Ja. Deine hochgeladene Abrechnung und das Analyseergebnis werden verschlüsselt gespeichert, damit du jederzeit auf frühere Prüfungen zugreifen kannst — unter „Meine Nebenkostenchecks”. Auf Anfrage kannst du deine Daten jederzeit löschen lassen.

Die KI erkennt nicht umlagefähige Kosten (z. B. Verwaltungskosten, Instandhaltung), falsche Verteilerschlüssel, fehlende Belege, überhöhte Pauschalen und Fristüberschreitungen. Laut Studien enthalten über 50 % aller Abrechnungen Fehler.

Du erhältst einen detaillierten Bericht mit allen beanstandeten Positionen und den rechtlichen Grundlagen. Zusätzlich erstellt Mietlex automatisch einen fertigen Widerspruchsbrief, den du direkt an deinen Vermieter schicken kannst.

Du hast 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, um zu widersprechen. Hat der Vermieter die Abrechnung selbst verspätet (nach dem 31.12. des Folgejahres) zugestellt, ist sie unwirksam. Mietlex prüft beides automatisch.

Die Grundprüfung mit Gesamtergebnis ist kostenlos. Die vollständige Detailanalyse mit allen Beanstandungen und Widerspruchsbrief ist kostenpflichtig.

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