Lade deine Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) hoch — die KI prüft jede Position auf Zulässigkeit nach der Betriebskostenverordnung und erstellt bei Bedarf einen fertigen Widerspruchsbrief.
Abrechnung jetzt prüfenKostenlos · Mit kostenlosem Konto · DSGVO-konform
Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung — kein echtes Ergebnis.
PDF oder Foto deiner Nebenkostenabrechnung hochladen — fertig.
Alle Positionen werden automatisch auf Zulässigkeit nach BetrKV geprüft.
Detaillierter Bericht mit unzulässigen Kosten und fertigem Widerspruchsbrief.
Jede einzelne Position wird nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geprüft — nicht umlagefähige Kosten werden markiert.
Bei Fehlern erstellt Mietlex sofort einen rechtssicheren Widerspruchsbrief zur direkten Nutzung.
Automatische Prüfung, ob der Vermieter die gesetzliche 12-Monatsfrist (§ 556 BGB) eingehalten hat.
Hochgeladene Dokumente und dein Analyseergebnis werden verschlüsselt gespeichert — auf Anfrage jederzeit löschbar.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet abschließend, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind. Alles außerhalb dieser Liste — sowie zwei ausdrücklich ausgeschlossene Kostenarten — darf nicht auf dich abgewälzt werden.
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich keine Betriebskosten — z. B. Personal- und Sachkosten der Hausverwaltung.
Reparaturen und Ausbesserungen sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
Gehören zu keiner der 17 in § 2 BetrKV abschließend aufgezählten Betriebskostenarten.
Das wirtschaftliche Risiko leerstehender Einheiten trägt der Vermieter, nicht die verbleibenden Mieter.
Anwalts- oder Gerichtskosten, etwa zur Durchsetzung von Forderungen gegen Mieter, sind keine Betriebskosten.
Neue Mülltonnen, neue technische Anlagen oder Erstausstattung sind Investition, nicht laufender Betrieb.
Die Vergütung der Hausverwaltung fällt unter die nicht umlagefähigen Verwaltungskosten.
Die Kosten, die Abrechnung selbst zu erstellen, sind eine Verwaltungstätigkeit des Vermieters.
Porto für den Versand der Abrechnung zählt ebenfalls zu den Verwaltungskosten.
Rücklagenbildung für künftige Reparaturen ist keine tatsächlich angefallene Betriebskostenposition.
Die Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung) ist die jährliche Aufstellung der Nebenkosten, die dein Vermieter dir schickt. Sie zeigt, was tatsächlich angefallen ist und verrechnet es mit deinen Vorauszahlungen. Viele Abrechnungen enthalten jedoch Fehler oder unzulässige Positionen.
Ja. Deine hochgeladene Abrechnung und das Analyseergebnis werden verschlüsselt gespeichert, damit du jederzeit auf frühere Prüfungen zugreifen kannst — unter „Meine Nebenkostenchecks”. Auf Anfrage kannst du deine Daten jederzeit löschen lassen.
Die KI erkennt nicht umlagefähige Kosten (z. B. Verwaltungskosten, Instandhaltung), falsche Verteilerschlüssel, fehlende Belege, überhöhte Pauschalen und Fristüberschreitungen. Laut Studien enthalten über 50 % aller Abrechnungen Fehler.
Du erhältst einen detaillierten Bericht mit allen beanstandeten Positionen und den rechtlichen Grundlagen. Zusätzlich erstellt Mietlex automatisch einen fertigen Widerspruchsbrief, den du direkt an deinen Vermieter schicken kannst.
Du hast 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, um zu widersprechen. Hat der Vermieter die Abrechnung selbst verspätet (nach dem 31.12. des Folgejahres) zugestellt, ist sie unwirksam. Mietlex prüft beides automatisch.
Die Grundprüfung mit Gesamtergebnis ist kostenlos. Die vollständige Detailanalyse mit allen Beanstandungen und Widerspruchsbrief ist kostenpflichtig.